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Hält LawX die berufsrechtlichen Vorgaben ein?

LawX wurde speziell für den Einsatz im notariellen und anwaltlichen Umfeld entwickelt und kennt die einschlägigen berufsrechtlichen Anforderungen. Grundlage ist u. a. eine Verschwiegenheitsvereinbarung für Dienstleister nach § 26a BNotO bzw. § 43e BRAO. Die Software wird im Notariat als Hilfsmittel im Sinne von § 35 Abs. 2 BNotO genutzt, etwa für Entwürfe, Beteiligtenverwaltung oder die digitale Geschäftsstellenorganisation. Die originäre Aktenführung kann durch die jederzeitige Export-Möglichkeit in der Geschäftsstelle verbleiben. Alle Daten werden ausschließlich in deutschen Microsoft Azure-Rechenzentren gespeichert, nach strengen Datenschutz- und Sicherheitsstandards verarbeitet und vollständig auditierbar protokolliert. Automatisierte Vorschläge sind transparent und nachvollziehbar. Die fachliche Verantwortung und Letztkontrolle liegt immer beim Berufsträger.

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