LawX wurde speziell für den Einsatz im notariellen und anwaltlichen Umfeld entwickelt und kennt die einschlägigen berufsrechtlichen Anforderungen. Grundlage ist u. a. eine Verschwiegenheitsvereinbarung für Dienstleister nach § 26a BNotO bzw. § 43e BRAO. Die Software wird im Notariat als Hilfsmittel im Sinne von § 35 Abs. 2 BNotO genutzt, etwa für Entwürfe, Beteiligtenverwaltung oder die digitale Geschäftsstellenorganisation. Die originäre Aktenführung kann durch die jederzeitige Export-Möglichkeit in der Geschäftsstelle verbleiben. Alle Daten werden ausschließlich in deutschen Microsoft Azure-Rechenzentren gespeichert, nach strengen Datenschutz- und Sicherheitsstandards verarbeitet und vollständig auditierbar protokolliert. Automatisierte Vorschläge sind transparent und nachvollziehbar. Die fachliche Verantwortung und Letztkontrolle liegt immer beim Berufsträger.