LawX ist als Hilfsmittel im Sinne von § 35 Abs. 2 BNotO konzipiert und darf daher im notariellen und anwaltlichen Umfeld eingesetzt werden. Typische Anwendungsfälle sind die Erstellung von Entwürfen, die Beteiligtenverwaltung und die digitale Organisation der Geschäftsstelle. Die originären Akten und Verzeichnisse verbleiben dank der Export-Funktion stets in Ihrer Geschäftsstelle; LawX übernimmt nur vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten.
Alle Inhalte werden in deutschen Microsoft Azure-Rechenzentren gespeichert, die nach internationalen Standards (u. a. C5-Testat, SOC 2 Typ 2, ISO 27001) geprüft sind. Damit erfüllt LawX die Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Verschwiegenheitspflichten nach BNotO, BRAO und DS-GVO.
Durch technische Maßnahmen wie Zero-Trust-Architektur, Rollen- und Rechteverwaltung, Verschlüsselung (AES-256, TLS 1.2+) und vollständige Auditierung ist jederzeit nachvollziehbar, wer auf welche Daten zugreift. Ergänzt wird dies durch eine gesonderte Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 26a BNotO bzw. § 43e BRAO, die LawX mit jedem Kunden abschließt.
Damit verbindet LawX die Vorteile einer modernen Cloud-Lösung – Skalierbarkeit, Verfügbarkeit und einfache Bedienung – mit der für das Berufsrecht erforderlichen Rechtssicherheit und Vertraulichkeit.