LawX arbeitet daran, die Anforderungen des § 43 NotAktVV vollständig zu erfüllen und eine Herstellererklärung nach § 11 DONot abzugeben. Schon heute können strukturierte Exporte erstellt und im PDF/A-Format revisionssicher gespeichert werden. Ziel ist es, LawX als rechtlich konformes Hilfsmittel auch für die Nebenaktenführung einzusetzen, in enger Abstimmung mit den zuständigen Kammern.