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Teilnahmebedingungen LawX Empfehlungsprogramm

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist die LawX GmbH, c/o Mindspace, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin (nachfolgend „LawX“).

§ 2 Programmzeitraum

Das Empfehlungsprogramm beginnt am 06.05.2026 und endet am 31.08.2026 um 23:59 Uhr (MESZ). Die Auslosung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Empfehlungsprogramms.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung als Nutzer eines Notariats oder einer Anwaltskanzlei mit aktivem LawX-Lizenzvertrag eingetragen sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende von LawX und deren Angehörige sowie Personen, mit denen LawX direkt oder mittelbar, etwa über ihren Arbeitgeber, eine separate Tippgeber- oder Vermittlungsvereinbarung unterhält (insb. IT-Dienstleister).

§ 4 Ablauf der Empfehlung

(1) Teilnehmende erhalten in der Launch-E-Mail einen personalisierten Empfehlungs-Link. Beim Anklicken öffnet sich eine vorausgefüllte E-Mail, die der Teilnehmende an einen interessierten Kontakt versenden kann. Der Link enthält eine individuelle Kennung zur Zuordnung der Empfehlung.

(2) LawX nimmt den Erstkontakt mit dem Empfohlenen erst auf, nachdem dieser den Empfehlungslink aktiv genutzt hat.

§ 5 Erfolgreiche Empfehlung

Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Empfohlene bzw. dessen Büro stand in den 12 Monaten vor der Empfehlung nicht in Geschäftskontakt mit LawX (kein bestehender Kontakt oder Kunde).

  2. Der Empfohlene bzw. dessen Büro schließt innerhalb des Programmzeitraums einen Lizenzvertrag mit LawX mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

  3. Der Vertrag ist 30 Tage nach dem im Vertrag vermerkten Startdatum ungekündigt und in vollem Umfang in Kraft.

Bei Stornierung oder vorzeitiger Auflösung des Vertrags innerhalb dieser 30 Tage entfällt das aus der Empfehlung gewonnene Los.

§ 6 Lose und Auslosung

(1) Jede erfolgreiche Empfehlung erzeugt ein Los. Die Anzahl an Empfehlungen ist unbegrenzt; jede zählt als ein eigenes Los.

(2) Aus allen bis zum Stichtag erzeugten Losen wird ein Gewinner per Losverfahren gezogen. Die Auslosung erfolgt durch zwei Mitarbeitende von LawX gemeinsam und wird intern dokumentiert.

§ 7 Preis

(1) Preis ist eine hochwertige Kaffeevollautomat-Maschine für das Büro des Gewinners (Modell: Jura J10 oder ähnlich, Wert ca. 2.000 EUR brutto).

(2) Sollte das gewinnende Büro bereits über eine vergleichbare Maschine verfügen, kann der Gewinner alternativ einen Amazon-Gutschein im Wert von 2.000 EUR für Büroausstattung wählen.

(3) Der Preis geht an das Büro (juristische Person bzw. Berufsausübungsgesellschaft) des Gewinners, nicht an die einzelne natürliche Person.

(4) Eine Barauszahlung des Preises sowie ein Tausch in andere Sachpreise sind ausgeschlossen. Der Hauptpreis ist nicht übertragbar.

(5) Etwaige Steuern oder Abgaben, die aus der Annahme des Preises beim Gewinner-Büro entstehen, trägt das Buero selbst.

§ 8 Gewinnbenachrichtigung & Preisübergabe

Der Gewinner wird per E-Mail an die im LawX-System hinterlegte Adresse benachrichtigt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung keine Reaktion, behält sich LawX vor, einen Ersatzgewinner zu ziehen.

§ 9 Datenschutz

LawX verarbeitet die im Rahmen des Programms anfallenden personenbezogenen Daten (Empfehlender, Empfohlener, Vertragsdaten) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung unter https://www.lawx.de/legal/privacy.

§ 10 Änderungs- und Abbruchvorbehalt

LawX behält sich vor, das Empfehlungsprogramm bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere bei rechtlichen oder technischen Hindernissen) ohne Vorankündigung anzupassen, zu unterbrechen oder zu beenden. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf Durchführung des Programms besteht nicht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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