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Gibt es für den LawX Conflict Check eine Herstellerbescheinigung nach § 6 Abs. 2 DONot?

Ja. Die Herstellerbescheinigung von LawX bescheinigt nach § 6 Abs. 2 Satz 2 DONot, dass LawX bei Verwendung der Funktion zur Kollisionsprüfung zur Prüfung der in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 DONot genannten Voraussetzungen geeignet ist.

Die Herstellerbescheinigung haben Sie zu Beginn der Zusammenarbeit mit LawX per E-Mail erhalten. Legen Sie sie für die Prüfung Ihrer Amtsführung in der Generalakte ab. Falls Sie die E-Mail nicht mehr finden, wenden Sie sich an den LawX Kundensupport.

Den Conflict Check starten Sie in LawX unter Werkzeuge > Conflict Check. Dabei erstellt LawX einen Prüfbericht, den Sie dem jeweiligen Vorgang zuordnen und dort ablegen können. Der Bericht dokumentiert ausschließlich die durchgeführte Suche und ihre Ergebnisse; eine rechtliche Würdigung oder verbindliche Feststellung eines Interessenkonflikts ist damit nicht verbunden.

Wie die Prüfung funktioniert, lesen Sie im Artikel Kann ich in LawX eine Kollisionsprüfung / Conflict Check durchführen?. Was die Herstellerbescheinigung insgesamt umfasst, lesen Sie im Artikel Hat LawX eine Herstellerbescheinigung gemäß DONot?.

Stichworte: Kollisionsprüfung, Konflikterkennung, Conflict Check, Beteiligtenverzeichnis, Prüfbericht, Prüfung der Amtsführung

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