Ja. LawX hat eine Herstellerbescheinigung ausgestellt (aktueller Stand: 24. September 2026). Sie bescheinigt für LawX ab Version 0.5.0:
Nach § 11 Abs. 1 DONot: Für in LawX geführte elektronische Nebenakten kann jederzeit ein vollständiger, strukturierter Datensatz nach dem von der Bundesnotarkammer bekanntgemachten Schema (§ 43 NotAktVV) erstellt und exportiert werden. Die enthaltenen Dokumente werden in ein allgemein gebräuchliches Dateiformat exportiert, und die Nebenakten können jederzeit in das vorgeschriebene Format PDF/A-1b überführt werden.
Nach § 11 Abs. 2 DONot: Für das Urkundenverzeichnis, das Verwahrungsverzeichnis und die elektronische Urkundensammlung verwendet LawX ausschließlich die Schnittstellen der Bundesnotarkammer und bindet sie nach deren Vorgaben an.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 DONot: Bei Verwendung der Funktion zur Kollisionsprüfung ist das System zur Prüfung der in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 DONot genannten Voraussetzungen geeignet.
Die Herstellerbescheinigung haben Sie zu Beginn der Zusammenarbeit mit LawX per E-Mail erhalten. Legen Sie sie für die Prüfung Ihrer Amtsführung in der Generalakte ab. Falls Sie die E-Mail nicht mehr finden oder die aktuelle Fassung benötigen, wenden Sie sich an den LawX Kundensupport.